Wir bringen Sie ans Ziel, sanft und sicher!

• Strahlen- und Chemotherapiefahrten
• Dialysefahrten
• Rollstuhlfahrten
• Elektrorollstühle
• Schülerfahrten
• Kurierfahrten


6 Kriterien, auf die man bei Rollstuhlfahrten und Krankenfahrten achten sollte:

 Achten Sie darauf, ob eine Auffahrrampe vorhanden ist, um das Fahrzeug bequem befahren zu können.

 Achten Sie darauf, ob eine rutschsichere Rampe, die einen einfachen Zugang zum Fahrzeug ermöglicht, vorhanden ist.

 Achten Sie darauf, dass ein Protektor Personen- und Rollstuhlrückhaltesystem, das mit DIN und ISO geprüft wurde, vorhanden ist.

 Achten Sie darauf, ob eine vorhandene FutureSafe Kopf- und Rückenstütze angebracht ist.

 Achten Sie darauf, dass das Unternehmen Partner von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie anderen Leistungsträgern ist.

 Achten Sie auch darauf, dass die Mitarbeiter ihre Aufgaben fachgerecht ausführen.


  +49 5233 9511 15 


Miet- und Krankenfahrten




Miet- und Krankenfahrten bei Drifte Kraftfahrzeuge GmbH & Co. KG

Miet- und Krankenfahrten bei Drifte Kraftfahrzeuge GmbH & Co. KG

Miet- und Krankenfahrten bei Drifte Kraftfahrzeuge GmbH & Co. KG

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Kunden über uns:

Vom Telefonat vor dem Kauf, bis zur ausführlichen Fahrzeugübergabe gibt es nur Positives über die Drifte Kraftfahrzeuge GmbH & Co. KG. Sehr freundliche Mitarbeiter, gute Ausstattung beim Fahrzeug, was sich bei einem deutschen Vertragshändler ....

Herr Max M.

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    Öffnungszeiten & Kontakt


Montag bis Freitag:
08:30 bis 17:00 Uhr
Oder nach Vereinbarung

Samstag:     
Nur nach Vereinbarung

  +49 5233 95 11-0

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.